Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer zu B724/01 ist handelsrechtlicher Gesellschafter einer GesmbH, die von einer anderen Gesellschaft mit der Durchführung von Dacharbeiten beauftragt worden war und diesen Auftrag ihrerseits an eine KEG weitergegeben hatte. Diese KEG setzte zur Erfüllung des Vertrages jedoch Personen ein, die nach den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975 idgF (im folgenden kurz: AuslBG), nicht hätten beschäftigt wer... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs5 / FristsetzungAuslBG §28 Abs6 idF BGBl I 78/1997
Leitsatz: Aufhebung einer Bestimmung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
beteffend die Strafbarkeit des Generalunternehmers im Fall der
illegalen Beschäftigung von Ausländern durch den Subunternehmer bei
Fehlen einer Vereinbarung über die Einhaltung der Bestimmungen des
AuslBG im Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH wegen Übertretungen des §3 Abs1 iVm §28 Abs1 Z1 lita und §28 Abs6 AuslBG iVm §9 Abs1 VStG 1991 mit Geldstrafen belegt. Gegen diesen Bescheid wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Verletzung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark wurde der Beschwerdeführer als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH wegen Übertretung des §3 Abs1 iVm §28 Abs1 Z1 lita und §28 Abs6 AuslBG iVm §9 Abs1 VStG 1991 mit einer Geldstrafe belegt. Gegen diesen Bescheid wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides wege... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzAuslBG §28 Abs6 idF AntimißbrauchsG
Leitsatz: Aufhebung eines Bescheides infolge Anwendung einer als
verfassungswidrig festgestellten und nicht mehr anzuwendenden
Bestimmung des AuslBG
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof hat mit E v 19.06.98, G408/97 ua., festgestellt, daß §28 Abs6 AuslBG idF BGBl. 895/1995... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die Beschäftigung von Ausländern bedarf nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. 218/1975, regelmäßig einer behördlichen Erlaubnis (Beschäftigungs- oder Entsendebewilligung, Arbeitserlaubnis, Befreiungsschein oder Anzeigebestätigung, §3 Abs1). Als Beschäftigung gilt die Verwendung in einem Arbeitsverhältnis, einem arbeitnehmerähnlichen oder einem Ausbildungsverhältnis sowie die Entgegennahme von Leistungen in den Betrieb ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art90 ffEMRK Art7VStG §5AuslBG §28 Abs6 idF AntimißbrauchsG
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit der im AuslBG idF des AntimißbrauchsG
normierten Strafbarkeit des Auftraggebers (Generalunternehmers) wegen
verbotener Ausländerbeschäftigung durch den Auftragnehmer
(Beschäftiger) infolge Verstoßes gegen den Grundsatz der
Unzulässigkeit von Strafen für fremdes Verhalten ... mehr lesen...