Mit dem - nach Durchführung öffentlicher mündlicher Verhandlungen - im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer mit dem Spruchpunkt II. der Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend für schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der C GmbH mit dem Sitz in K zu verantworten, dass diese Gesellschaft einen n... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien (Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk) vom 8. März 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe es als persönlich haftender Gesellschafter und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Ü-KEG zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in W 16, N Straße, am 13. Mai 1999 in ihrem Betrieb in W 16, N Straße, einen näher genannten Ausländer, nämlich den türkischen Staatsangehör... mehr lesen...
Mit dem - nach Durchführung öffentlicher mündlicher Verhandlungen am 5. Dezember 2000 und am 12. Jänner 2001 - im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a iVm § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend für schuldig befunden, er habe als persönlich haftender Gesellschafter der R KEG mit dem Sitz in W zu verantworten, dass diese Gese... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs7;AuslBG §3 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2;VStG §24;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat als persönlich haftender Gesellschafter einer KEG zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin an einer näher bezeichneten Baustelle einen namentlich näher bezeichneten Ausl... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 lita;AuslBG §2 Abs2 litb;AuslBG §2 Abs4;AuslBG §28 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0017 E 27. März 2003 RS 2
Hier: Ohne die Feststellung einer persönlichen oder
wirtschaftlichen Abhängigkeit, einer Gegenleistung oder zumindest
der Verpflichtung zur Erbringung einer Gegenleistung durch den
präsumptiven Arbeitgeber durfte die belangte Behörde... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien (der belangten Behörde) wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof): "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung der F-GmbH nach außen berufenes Organ im Sinne des § 9 VStG 1991 zu verantworten, dass diese Gesellschaft mit Sitz in Wien als Arbeitgeber im Standort S-Gasse am 25. April 1997 - ent... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs7;
Rechtssatz: Ohne die Feststellung einer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit, einer Gegenleistung oder zumindest der Verpflichtung zur Erbringung einer Gegenleistung durch den präsumptiven Arbeitgeber durfte die belangte Behörde keinen rechtlichen Schluss auf das Vorliegen einer Beschäftigung gemäß § 2 Abs... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 17. Dezember 1998 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen mazedonischen Staatsangehörigen, gemäß § 36 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 8 und Abs. 4 des Fremdengesetzes 1997 - FrG, BGBl. I Nr. 75, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von fünf Jahren erlassen. Der Beschwerdeführer sei mit Hilfe eines Schleppers und unter Umgehung der Grenzkontrolle am 5. Februar 19... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0290 E 18. Dezember 1998 RS 1 Stammrechtssatz Als Gefälligkeitsdienste, die nicht unter die bewilligungspflichtige Beschäftigung des AuslBG fallen, können nur die vom Leistenden aufgrund bestehender spezifischer... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0290 E 18. Dezember 1998 RS 2 Stammrechtssatz Der Umstand der stundenweisen Aushilfe eines Ausländers, der bei einem Arbeitgeber freies Quartier und freie Kost hat, rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den 2. Bezirk vom 21. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG - wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, darf ein Arbeitgeber, so weit im Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht anderes bestimmt ist, einen Ausländer nur beschäftigen, wenn ihm für diesen eine ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs7;AuslBG §3 Abs1;AVG §45 Abs2;
Rechtssatz: Der Aufenthalt von jungen, nur mit Slip und BH im Wesentlichen mittellosen Ausländerinnen, die in einem Hinterzimmer der Bar ihre Privatkleidung in einem Spind aufbewahrten, erfüllt den Tatbestand des § 28 Abs 7 AuslBG. Denn es widerspricht de... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistratischen Bezirksamtes für den 21. Bezirk vom 14. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz - AuslBG - wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, darf ein Arbeitgeber, so weit im Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht anderes bestimmt ist, einen Ausländer nur beschäftigen, wenn ihm für diesen e... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs7;AuslBG §3 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999090034.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Juli 1998 wurde der Beschwerdeführer der Begehung zweier Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend für schuldig befunden, er habe die jugoslawische Staatsangehörige H im Zeitraum vom 1. Mai 1997 bis 14. Mai 1997 und die bosnische Staatsangehörige P am 14. Mai 1997 als Arbeitgeber in der Pizzeria M, in der der Beschwerdeführer d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs7;
Rechtssatz: Der Umstand der stundenweisen Aushilfe eines Ausländers, der bei einem Arbeitgeber freies Quartier und freie Kost hat, rechtfertigt für sich allein nicht die Annahme einer Beschäftigung im Sinne des AuslBG. Die Mithilfe eines Dauergastes ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: ABGB §1151;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs7;
Rechtssatz: Als Gefälligkeitsdienste, die nicht unter die bewilligungspflichtige Beschäftigung des AuslBG fallen, können nur die vom Leistenden aufgrund bestehender spezifischer Bindungen zwischen ihm und dem Leistungsberechtigten erbrachten kurzfris... mehr lesen...