Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Der Beschwerdeführer hat als persönlich haftender Gesellschafter einer KEG zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin an einer näher bezeichneten Baustelle einen namentlich näher bezeichneten Ausländer ohne arbeitsmarktbehördliche Genehmigung (als Bauarbeiter) beschäftigt hat. Dass keine unberechtigte Beschäftigung dieses Ausländers vorgelegen sei, hätte der Beschwerdeführer glaubhaft machen müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001090125.X01Im RIS seit
26.03.2004