Entscheidungsgründe: I. Der Unabhängige Verwaltungssenat in Tirol stellt aus Anlaß bei ihm anhängiger Berufungen in Verfahren über Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz Anträge auf Aufhebung von die Auskunfts- und Meldepflicht betreffenden Teilen dieses Gesetzes. In einigen Fällen wird die Aufhebung des §26 Abs4, in anderen die Aufhebung des §26 Abs1, jeweils mit der darauf bezogenen Strafbestimmung begehrt, in einem Fall betrifft der Antrag nur die Strafb... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art90 Abs2EMRK 7. ZP Art4AuslBG §26 Abs4 idF AntimißbrauchsGAuslBG §28 Abs1 Z2 litc idF AntimißbrauchsGAuslBG §28 Abs1 Z2 litf idF AntimißbrauchsG
Leitsatz: Aufhebung von Bestimmungen des AuslBG betreffend die Auskunftspflicht
hinsichtlich der Identität von am Betriebsort oder in einem dem
Arbeitgeber zuzurechnenden Fahrzeug vorgefundenen, ver... mehr lesen...