Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 8. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der A Bauprojektierung Gesellschaft m.b.H. (idF A. GmbH) zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit dem Sitz in W 3 1) am 27.9.1992 und 2) am 4.10.1992 in W, W-Stra... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §21 Abs2;AuslBG §21 Abs3;AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob sich die Tätigkeit eines Ausländers als Beschäftigung iSd AuslBG darstellt, kommt es nicht auf das rechtliche Dürfen und die eventuell nicht gegebene zivilrechtliche Gültigkeit von Arbeitsverträgen, sondern auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt an; bei der... mehr lesen...