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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §21 Abs2;Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob sich die Tätigkeit eines Ausländers als Beschäftigung iSd AuslBG darstellt, kommt es nicht auf das rechtliche Dürfen und die eventuell nicht gegebene zivilrechtliche Gültigkeit von Arbeitsverträgen, sondern auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt an; bei der Erfassung des Ausländers kommt es vornehmlich nicht darauf an, in welchem Rechtsverhältnis die Vertragspartner zueinander stehen, sondern auf die Verwendung unter bestimmten Umständen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996090378.X03Im RIS seit
20.11.2000