Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte die Ausstellung einer Anzeigenbestätigung. 2. Für die mündliche Verhandlung wurde eine nichtamtliche Dolmetscherin über Antrag der Beschwerdeführerin bestellt, deren Beziehung für die Durchführung der Verhandlung erforderlich war. 3. Die von der Dolmetscherin geltend gemachten Gebüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin zeigte mit Schreiben vom XXXX , bei der belangten Behörde eingelangt am XXXX , ein Au-pair-Verhältnis an. 1. Die Beschwerdeführerin zeigte mit Schreiben vom römisch XXXX , bei der belangten Behörde eingelangt am römisch XXXX , ein Au-pair-Verhältnis an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde die Ausstellung einer Anzeigebestätigung, da die Voraussetzungen ni... mehr lesen...