Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein ukrainischer Staatsangehöriger, wurde am XXXX 2019 bei einer Kontrolle nach § 120 Abs. 1a Fremdenpolizeigesetz (FPG) iVm. §§ 31 Abs. 1a, 31 Abs. 1 FPG durch die Fremdenpolizei/Finanzpolizei festgenommen. 2. Am 18.10.2019 erfolgte eine Beschuldigteneinvernahme des Beschwerdeführers. Dabei gab der Beschwerdeführer zusammengefasst an, dass er am XXXX in den Schengenraum und am 16. oder 17.09.2019 nach Österreich ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 18.10.2019 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes einvernommen. 2. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Regionaldirektion Wien, wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht ert... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 18.10.2019 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes einvernommen. 2. Mit dem oben im Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl Regionaldirektion Wien, wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Folgenden: BF oder Beschwerdeführerin) beantragte am 16.06.2015 die Entsendung der Dienstnehmer XXXX und XXXX gemäß § 18 AuslBG und Ausstellung von EU-Entsendebestätigungen. 2. Mit Bescheiden des Arbeitsmarktservice Scheibbs vom 07.07.2015, GZ. XXXX wurden diese Anträge mit der
Begründung: abgewiesen, es läge jeweils gemäß § 4 Abs. 2 Z 1 AUG eine Arbeitskräfteüberlassung vor und keine Entsendung. 3. Dagegen brauchte die BF fri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Folgenden: BF oder Beschwerdeführerin) beantragte am 16.06.2015 die Entsendung der Dienstnehmer XXXX und XXXX gemäß § 18 AuslBG und Ausstellung von EU-Entsendebestätigungen. 2. Mit Bescheiden des Arbeitsmarktservice Scheibbs vom 07.07.2015, GZ. XXXX wurden diese Anträge mit der
Begründung: abgewiesen, es läge jeweils gemäß § 4 Abs. 2 Z 1 AUG eine Arbeitskräfteüberlassung vor und keine Entsendung. 3. Dagegen brauchte die BF fri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Folgenden: BF oder Beschwerdeführerin) beantragte am 16.06.2015 die Entsendung der Dienstnehmer XXXX und XXXX gemäß § 18 AuslBG und Ausstellung von EU-Entsendebestätigungen. 2. Mit Bescheiden des Arbeitsmarktservice Scheibbs vom 07.07.2015, GZ. XXXX wurden diese Anträge mit der
Begründung: abgewiesen, es läge jeweils gemäß § 4 Abs. 2 Z 1 AUG eine Arbeitskräfteüberlassung vor und keine Entsendung. 3. Dagegen brauchte die BF fri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Folgenden: BF oder Beschwerdeführerin) beantragte am 16.06.2015 die Entsendung der Dienstnehmer XXXX und XXXX gemäß § 18 AuslBG und Ausstellung von EU-Entsendebestätigungen. 2. Mit Bescheiden des Arbeitsmarktservice Scheibbs vom 07.07.2015, GZ. XXXX wurden diese Anträge mit der
Begründung: abgewiesen, es läge jeweils gemäß § 4 Abs. 2 Z 1 AUG eine Arbeitskräfteüberlassung vor und keine Entsendung. 3. Dagegen brauchte die BF fri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX (im Folgenden: BF oder Beschwerdeführerin) beantragte am 16.06.2015 die Entsendung der Dienstnehmer XXXX und XXXX gemäß § 18 AuslBG und Ausstellung von EU-Entsendebestätigungen. 2. Mit Bescheiden des Arbeitsmarktservice Scheibbs vom 07.07.2015, GZ. XXXX wurden diese Anträge mit der
Begründung: abgewiesen, es läge jeweils gemäß § 4 Abs. 2 Z 1 AUG eine Arbeitskräfteüberlassung vor und keine Entsendung. 3. Dagegen brauchte die BF fri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 11.09.2018 stellte die JXXXX GmbH (in Folge BF) einen Antrag auf Erteilung einer Entsendebewilligung für Herrn G XXXX D XXXX für die Tätigkeit als Eisenbieger. 2. Mit Schreiben vom 24.10.2018 wurde die BF im Rahmen des Parteiengehörs darüber informiert, dass aufgrund der Ausnahmebestimmung des § 18 Abs. 11 AuslBG eine Entsendebewilligung nicht erteilt werden könnte. 3. Die BF gab keine Stellungnahme dazu ab. 4. Mit an... mehr lesen...