Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde dem am 16. Mai 2007 eingebrachten Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die mazedonische Staatsbürgerin M abgewiesen. Nach der Aktenlage war die Genannte im Besitz einer bis zum 21. Juni 2007 gültigen Arbeitserlaubnis. Die Beschwerdeführerin beantragt, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. § 30 Abs. 1 und ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Antragstellers gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 12. Februar 2007, mit welchem die Verlängerung der bis 13. Februar 2007 gültigen Arbeitserlaubnis gemäß § 14e Abs. 2 AuslBG abgewiesen worden war, keine Folge gegeben, weil der Antragsteller über keinen Aufenthaltstitel nach dem NAG verfüge. Mit der gegen diesen Bescheid gerichteten Beschwerde ist unter Hinweis auf die Verlängerungsfik... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14e Abs2;AuslBG §7 Abs7;VwGG §30 Abs2;VwGG §42 Abs3;VwGG §63 Abs1;
Rechtssatz: Stattgebung - Abweisung eines Antrages auf Verlängerung einer Arbeitserlaubnis - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 31. Ja... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung der Antragstellerin gegen den Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice vom 31. Januar 2007, mit welchem die Verlängerung der bis 20. Januar 2007 gültigen Arbeitserlaubnis gemäß § 14e Abs. 2 AuslBG abgewiesen worden war, keine Folge gegeben, weil die Antragstellerin über keinen Aufenthaltstitel nach dem NAG verfüge. Mit der gegen diesen Bescheid gerichteten Beschwerde ist unter Hinweis auf die Verlängerungsfi... mehr lesen...