Mit Straferkenntnis des Magistrats Salzburg vom 18. April 1996 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben als Obmann des Vereines "Club Sumadija" mit Sitz in Salzburg und somit als Arbeitgeber zu verantworten, daß in Salzburg, Poschingerstr. 13, der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses mit der bulgarischen Staatsbürgerin V D, geb.7.9.1969 nicht durch Übermittlung einer entsprechenden Meldung angezeigt wurde, obwohl die Beschäftigung zumindest am 22.10.1995 begonn... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats Salzburg vom 18. April 1996 wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft: "Sie haben als Obmann des Vereines "Club Sumadija" mit Sitz in Salzburg und somit als Arbeitgeber zu verantworten, daß in Salzburg, Poschingerstr. 13, der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses mit der bulgarischen Staatsbürgerin V D, geb.7.9.1969 nicht durch Übermittlung einer entsprechenden Meldung angezeigt wurde, obwohl die Beschäftigung zumindest am 22.10.1995 begonn... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14d Abs1 Z1;AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z3;AuslBG §3 Abs1;MRK Art6;VStG §51e Abs1;VStG §51e Abs3;VStG §51g Abs2;VStG §51g Abs4;VStG §51i;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Da der Obmann des Vereins als Arbeitgeber bereits im ersti... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §14d Abs1 Z1;AuslBG §2 Abs1;AuslBG §2 Abs2;AuslBG §2 Abs3 lita;AuslBG §28 Abs1 Z3;AuslBG §3 Abs1;MRK Art6;VStG §51e Abs1;VStG §51e Abs3;VStG §51g Abs2;VStG §51g Abs4;VStG §51i;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Da der Obmann des Vereins als Arbeitgeber bereits im ersti... mehr lesen...