Mit angefochtenem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 28.03.2008, Zl. 300-3255-2006, wurde die Berufungswerberin schuldig erkannt, dass sie als handelsrechtliche Geschäftsführerin der *** GesmbH die Arbeitsleistungen der nachfolgend genannten Ausländer, die von ihrem Arbeitgeber mit Betriebssitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet entsandt wurden, in Anspruch genommen, ohne die beabsichtigte Entsendung der zuständigen regionalen Gesch... mehr lesen...