Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheiden der Salzburger Landesregierung vom 6. April 2005 wurden der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (in der Folge: ASFINAG) Tourismusverbandsbeiträge für das Jahr 2004 für die Betriebsstätten Zederhaus, St. Michael im Lungau und Flachau vorgeschrieben. 2. Gegen diese Bescheide richtet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, in der die beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Bescheiden der Salzburger Landesregierung vom 16. Oktober 2003 wurden der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (in der Folge: ASFINAG) Tourismusverbandsbeiträge für das Jahr 2002 für die Betriebsstätten Zederhaus, St. Michael im Lungau und Flachau vorgeschrieben. 2. Gegen diese Bescheide richtet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, in der die beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 96 Straßenbau96/02 Sonstiges
Norm: StGG Art5ASFINAG-G ArtII §12 Abs3F-VG 1948 §7 Abs4Sbg TourismusG §35
Leitsatz: Verletzung im Eigentumsrecht durch Vorschreibung von
Tourismusverbandsbeiträgen für Betriebsstätten der ASFINAG;
verfassungswidrige Auslegung des Salzburger Tourismusgesetzes durch
Qualifizierung von Mauten als beitragspflichtige Umsätze; sachlich
gerechtfertigtes Interesse des Bundes an der Freihaltung der
Mauteinnah... mehr lesen...