Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §99 Abs2;ArbVG §99 Abs4;AVG §56;
Rechtssatz: Das Einigungsamt ist nicht berechtigt, bescheidmäßig eine allgemeine - auch nicht in der bloßen Wiedergabe des Gesetzestextes sich erschöpfende - Feststellung zu treffen, dass eine Informationspflicht des Betriebsinhabers gegenüber dem Betriebsrat nach § 99 Abs 2 und Abs 4 ArbVG besteht. ... mehr lesen...