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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbVG §99 Abs2;Rechtssatz
Das Einigungsamt ist nicht berechtigt, bescheidmäßig eine allgemeine - auch nicht in der bloßen Wiedergabe des Gesetzestextes sich erschöpfende - Feststellung zu treffen, dass eine Informationspflicht des Betriebsinhabers gegenüber dem Betriebsrat nach § 99 Abs 2 und Abs 4 ArbVG besteht.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986010175.X02Im RIS seit
19.04.2005