RS Vwgh 1986/12/17 86/01/0175

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1986
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §99 Abs2;
ArbVG §99 Abs4;
AVG §56;

Rechtssatz

Das Einigungsamt ist nicht berechtigt, bescheidmäßig eine allgemeine - auch nicht in der bloßen Wiedergabe des Gesetzestextes sich erschöpfende - Feststellung zu treffen, dass eine Informationspflicht des Betriebsinhabers gegenüber dem Betriebsrat nach § 99 Abs 2 und Abs 4 ArbVG besteht.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986010175.X02

Im RIS seit

19.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten