Norm: ArbVG §34ArbVG §88a
Rechtssatz: Bei den im ArbVG gebrauchten Begriffen Betrieb - Unternehmen - Konzern handelt es sich um eine Typenreihe, bei der eine typologische Zuordnung vorzunehmen ist. Bei einer solchen Typenreihe gibt es Überschneidungen, die Begriffe bestehen jedoch nebeneinander. Entscheidungstexte 8 ObA 338/94 Entscheidungstext OGH 26.01.1995 8 ObA 338/94 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §88a
Rechtssatz: Zur Frage, inwieweit die Mitbestimmungsrecht der Belegschaft durch die Umwandlung eines Unternehmens in einen Konzern beeinträchtigt werden. Entscheidungstexte 8 ObA 338/94 Entscheidungstext OGH 26.01.1995 8 ObA 338/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0051106 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §39ArbVG §40 Abs4ArbVG §88a
Rechtssatz: Bei der klaren Unterscheidung im Arbeitsverfassungsgesetz zwischen Unternehmen und Konzern besteht keine Veranlassung, für den Bereich des ArbVG diesen Begriff einen vom Handelsrecht bzw Gesellschaftsrecht abweichenden Begriffsinhalt zu geben, um die Interessenvertretungsaufgabe des Betriebsrates gemäß § 39 ArbVG rechtlich durchzusetzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...