Entscheidungen zu § 61 Abs. 2 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2000/9/7 8ObA80/00y

Entscheidungsgründe: Der Erstkläger wurde in der in der Zeit vom 8. bis 10. 10. 1997 abgehaltenen Wahl zum Arbeiterbetriebsrat gewählt. Die Zweit- bis Viertkläger sind aufgrund dieser Wahl Mitglieder des Erstklägers. Die Wahl wurde von einer wahlwerbenden Gruppe und einem (ehemals) wahlberechtigten Arbeitnehmer mit Klage angefochten. Die erstinstanzliche Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus. Der aus der Wahl zunächst als Betriebsratsvorsitzender hervorgegangene Arbe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.09.2000

TE OGH 1996/9/25 9ObA2187/96z

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Entscheidung | OGH | 25.09.1996

RS OGH 1996/9/25 9ObA2187/96z

Norm: ArbVG §60ArbVG §61 Abs2
Rechtssatz: Verlor ein Betriebsrat ab Zustellung des der Anfechtung stattgebenden Urteiles der ersten Instanz seine Funktionsfähigkeit, darf die Wahl des neuen Betriebsrates während der Dauer des Anfechtungsverfahrens (Rechtsmittelverfahrens) nur vom alten Betriebsrat in die Wege geleitet werden. Wird durch die Wahl eines neuen Betriebsrats die Funktionsperiode eines handlungsfähigen Betriebsrats trotz Hinweises au... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.1996

RS OGH 1996/9/25 9ObA2187/96z, 8ObA80/00y

Norm: ArbVG §59ArbVG §61 Abs2ASGG §61 Abs1
Rechtssatz: Das der rechtsgestaltenden Anfechtungsklage stattgebende Urteil des Gerichtes erster Instanz, mit dem die Betriebsratswahl für ungültig erklärt wird, wird gemäß § 61 Abs 1 ASGG wirksam, sodaß nicht die rechtskräftige Beendigung des Anfechtungsverfahrens abgewartet werden muß. Die Fortführungsberechtigung der Tätigkeit des Betriebsrates durch den "alten" Betriebsrat gemäß § 61 Abs 2 ArbVG al... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.09.1996

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