Entscheidungen zu § 61 Abs. 1 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2000/9/7 8ObA80/00y

Entscheidungsgründe: Der Erstkläger wurde in der in der Zeit vom 8. bis 10. 10. 1997 abgehaltenen Wahl zum Arbeiterbetriebsrat gewählt. Die Zweit- bis Viertkläger sind aufgrund dieser Wahl Mitglieder des Erstklägers. Die Wahl wurde von einer wahlwerbenden Gruppe und einem (ehemals) wahlberechtigten Arbeitnehmer mit Klage angefochten. Die erstinstanzliche Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus. Der aus der Wahl zunächst als Betriebsratsvorsitzender hervorgegangene Arbe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.09.2000

TE OGH 1995/4/26 9ObA78/95

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Entscheidung | OGH | 26.04.1995

TE OGH 1990/6/13 9ObA135/90

Entscheidungsgründe: Bei der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (im folgenden auch kurz: Kammer) sind zwischen 101 und 200 Arbeitnehmer dauernd beschäftigt, davon etwa 90 Angestellte und etwa 60 Arbeiter. Bei dieser Kammer wurde am 20.4.1983 erstmals ein gemeinsamer Betriebsrat für Arbeiter und Angestellte gewählt, nachdem Arbeiter und Angestellte in getrennten (Abstimmungen in) Betriebs-(Gruppen-)Versammlungen die Bildung eines gemeinsamen Betriebsrates (§§ 40 Abs 3, 4... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.06.1990

RS OGH 1990/6/13 9ObA135/90, 9ObA311/93 (9ObA312/93 - 9ObA338/93), 9ObA78/95, 8ObA80/00y

Norm: ArbVG §60ArbVG §61 Abs1BRWO §10 Abs2
Rechtssatz: Das Repräsentationsprinzip bei mittelbarer Demokratie muß auch bei Betriebsratswahlen nicht nur in persönlicher, sondern auch in zeitlicher Hinsicht gewahrt werden; dem dient die gesetzliche Festsetzung einer Tätigkeitsdauer des Betriebsrates (§ 61 Abs 1 ArbVG) und die Sollvorschrift, daß der Wahlvorstand nicht früher als zwölf Wochen vor Ablauf der Tätigkeitsdauer gewählt werden soll (§ 10... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1990

RS OGH 1990/6/13 9ObA135/90

Norm: ArbVG §60ArbVG §61 Abs1BRWO §10 Abs2
Rechtssatz: Dem Grundgedanken des nahtlosen Aufeinanderfolgens der für bestimmte Funktionsperioden gewählten Betriebsräte widerspricht die Vorverlegung der Wahlvorbereitungen und der Wahl in einem Ausmaß, der für den Funktionsübergang nicht erforderlich ist, auch wenn § 10 Abs 2 BRWO die hiefür vorgesehene Zwölfwochenfrist nur als Sollvorschrift ausspricht. Die Gewählten haben ihr Mandat im Namen der W... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.06.1990

RS OGH 1989/11/8 9ObA253/89

Norm: ArbVG §61 Abs1ArbVG §62a
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 62 a ArbVG steht mit der Annahme eines auch Rechtsgestaltungsurteile und Feststellungsurteile umfassenden Begriffsverständnisses der sofortigen Vollstreckbarkeit in einem unlösbaren Widerspruch. Entscheidungstexte 9 ObA 253/89 Entscheidungstext OGH 08.11.1989 9 ObA 253/89 Veröff: SZ 62/171 = RdW 1990,52 = WBl 1990... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1989

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