Entscheidungsgründe: 1.1. Die Beschwerdeführer, die bei der im vorliegenden Beschwerdeverfahren beteiligten VOEST-ALPINE AG als Angestellte beschäftigt waren, wurden am 16. Juli 1981, und zwar die Erst- bis Drittbeschwerdeführer zum 30. September 1981, der Viertbeschwerdeführer zum 31. Oktober 1981 gekündigt. Gleichzeitig mit der Kündigung wurden alle vier Beschwerdeführer vom Dienst suspendiert und ihnen eröffnet, daß es ihnen verboten sei, das Werksgelände künftig zu betreten. ... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2ArbVG §59ArbVG §157 Abs1 Z2
Rechtssatz: Arbeitsverfassungsgesetz; Zuständigkeit des Einigungsamtes zur Entscheidung in einem Streitfall über die Ausübung einer Wahlwerbung (§157 Abs1 Z2); Entzug des gesetzlichen Richters Entscheidungstexte B 610/81 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 01.03.1... mehr lesen...