Entscheidungsgründe: Das Museum ***** war ursprünglich ein Landesmuseum des Landes Salzburg und wurde vom Amt der Salzburger Landesregierung verwaltet. Im Oktober 2003 wurde das Museum von der Museum ***** Betriebsgesellschaft mbH übernommen. Die früher im Museum beschäftigt gewesenen Landesbeamten und Landesvertragsbediensteten wurden an ihren bisherigen Arbeitsplätzen aufgrund eines zwischen dem Land Salzburg und der GmbH abgeschlossenen Personalübernahmevertrages weiterbeschäftig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu der für den 8.11.1989 ausgeschriebenen Wahl des Angestelltenbetriebsrats der E*****-AG bewarben sich drei wahlwerbende Gruppen, und zwar die Listen "E***** G*****" (Klägerin), ferner "Aktiv für die *****-FCG und Parteifreie" und schließlich die "Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter im ÖGB". In die Wählerliste wurden fünf näher bezeichnete "überlassene Arbeitskräfte" nicht aufgenommen. Der Wahlvorstand gab dem rechtzeitigen Einspruch der wahlwerbenden Grupp... mehr lesen...
Norm: ArbVG §52ArbVG §55. ArbVG §59BRWO 1974 §15 Abs3
Rechtssatz: Das Unterlassen eines Einspruches gegen die Wählerliste schließt das Recht zur Anfechtung der Betriebsratswahl nicht aus. Entscheidungstexte 9 ObA 22/91 Entscheidungstext OGH 13.02.1991 9 ObA 22/91 Veröff: SZ 64/14 = EvBl 1991/94 S 421 = WBl 1991,200 = Arb 10908 = RdW 1991,241 = ecolex 1991,413 ... mehr lesen...