Norm
ArbVG §52Rechtssatz
Das Unterlassen eines Einspruches gegen die Wählerliste schließt das Recht zur Anfechtung der Betriebsratswahl nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0050984Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008