Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §11;ArbVG §116;ArbVG §121 Z3;ArbVG §5 Abs3;
Rechtssatz: Der Betriebsinhaber ist zwar nicht verpflichtet, seine Verkaufsorganisation nur deshalb zu ändern, weil dadurch der Zeitaufwand eines Betriebsratsmitgliedes in seiner Funktion als Belegschaftsorgan verringert würde. In jedem Fall aber hat er ihm das Maß an Freizeit (auch bei nicht gänzlicher Freistellung) einz... mehr lesen...