Entscheidungsgründe: I. Antrag Mit dem vorliegenden, auf Art139 Abs1 Z4 B-VG gestützten Antrag begehrt die antragstellende Gesellschaft, "der Verfassungsgerichtshof möge die Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK-Kollektivvertragsabschluss 2013) zur Satzung erklärt wird, vom 07.05.2013, kundgemacht in BGBl II 2013/120 zur Gänze als verfassungswidrig... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art139 Abs1 Z4ArbVG §4 Abs2, §5 Abs3, §18Satzung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK-Kollektivvertragsabschluss 2013)
Leitsatz: Abweisung des - zulässigen - Parteiantrags auf Aufhebung der Satzung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes; Kollektivvertragsfähigkeit keine Voraussetzung für die Erklärung eines Kollektivvertrages zur Satzung, sondern Vo... mehr lesen...