Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 10. 1988 bis 31. 12. 2000 in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt, zuletzt als Prokurist und Abteilungsleiter. Das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Der Kläger hatte zunächst eine individuelle, leistungsorientierte Betriebspensionszusage, die mit seinem Einverständnis im Jahr 1994 in ein beitragsorientiertes, auf einer Betriebsvereinbarung beruhendes Pensionskassenmodell übergeführt wurde. In der Betrie... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 10. 1988 bis 31. 12. 2000 in einem Angestelltenverhältnis beschäftigt, zuletzt als Prokurist und Abteilungsleiter. Das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Der Kläger hatte zunächst eine individuelle, leistungsorientierte Betriebspensionszusage, die mit seinem Einverständnis im Jahr 1994 in ein beitragsorientiertes, auf einer Betriebsvereinbarung beruhendes Pensionskassenmodell übergeführt wurde. In der Betrie... mehr lesen...