Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Antrag vom XXXX begehrte der Betriebsrat für das fliegende Personal der XXXX (in der Folge als Antragsteller bzw. mitbeteiligte Partei bezeichnet) bei der XXXX des Landesgerichts XXXX (in der Folge auch als belangte Behörde bezeichnet) die Errichtung einer Schlichtungsstelle gemäß § 144 ff Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung gemäß §§ 97 Abs 1 Z 4 iVm 109 ArbVG. Neben der Nominierung der Arbeitnehmer... mehr lesen...