Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim beklagten Verein in der Zeit vom 4. 9. 2006 bis 31. 10. 2007 als Kindergartenpädagogin angestellt. Auf dieses Arbeitsverhältnis war der Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen anwendbar. Strittig ist im Revisionsverfahren nur mehr die Frage, ob es sich bei der früheren Tätigkeit der Klägerin bei der Stadt Wien als Kindergartenassistentin in der Zeit vom 1. 8. 1994 bis 30. 9. 1997, während de... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter von Wohnungen auf der Liegenschaft *****, die Antragsgegnerin ist Eigentümerin dieser Liegenschaft. Unter vielen anderen Positionen der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2002, die allerdings nicht mehr verfahrensgegenständlich sind, bemängelten die Antragsteller eine Kostenposition von 7.276,24 EUR an Hausbesorgerentgelt für die Beseitigung ekelerregender Verschmutzungen. Insgesamt sind in der Betriebskostenabrechnung 2002 9.032,66 EUR f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundeseinigungsamt setzte ab 1. 1. 1997 einen Mindestlohntarif für Angestellte in Betrieben sozialer Dienste fest. Dieser Mindestlohntarif galt in persönlicher Hinsicht für Angestellte, deren Arbeitgeber weder auf Arbeitgeberseite selbst kollektivvertragsfähig noch Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft waren. In fachlicher Hinsicht galt er für Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 28. 2. 1979 Hausbesorgerin des Hauses *****straße ***** und als solche auch zur Betreuung der mit Gas betriebenen Warmwasser- und Zentralheizungsanlage verpflichtet. Die gegenständliche Heizanlage ist eine Gas-Wärmezentrale vom Fabrikat Hydrotherm/Stiebel Eltron, Type Multitemp S, bestehend aus Feuerungs- und Dampfkesselanlage. In technischer Hinsicht besteht die Feuerungsanlage aus vier Feuerstätten mit je einem eigenen Verbindungsstüc... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ArbVG §22ArbVG §24ERVO 1994
Rechtssatz: Der Mindestlohntarif ist eine Verordnung. Die Auslegung hat nach den §§ 6, 7 ABGB zu erfolgen. Entscheidungstexte 4 Ob 75/75 Entscheidungstext OGH 16.12.1975 4 Ob 75/75 Veröff: Arb 9429 4 Ob 120/77 Entscheidungstext OGH 11.10.1977 4 Ob 120/77 Veröff: Arb 9627 ... mehr lesen...