Norm: ArbVG §164 Abs2
Rechtssatz: Die Weitergeltung von vor dem 1.7.1974 abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen hat zur Voraussetzung, daß es sich dabei um nach dem BRG zulässige Betriebsvereinbarungen handelt. Es bestand keine Kompetenz des Betriebsinhabers und des Betriebsrats, eine Betriebsvereinbarung betreffend Betriebspensionen abzuschließen. Entscheidungstexte 9 ObA 2023/96g Entsch... mehr lesen...