Norm
ArbVG §164 Abs2Rechtssatz
Die Weitergeltung von vor dem 1.7.1974 abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen hat zur Voraussetzung, daß es sich dabei um nach dem BRG zulässige Betriebsvereinbarungen handelt. Es bestand keine Kompetenz des Betriebsinhabers und des Betriebsrats, eine Betriebsvereinbarung betreffend Betriebspensionen abzuschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0101804Dokumentnummer
JJR_19960529_OGH0002_009OBA02023_96G0000_001