Entscheidungsgründe: I. Das Oberlandesgericht Wien beantragt die Aufhebung des §63 Abs1 der vom Bundesminister für soziale Verwaltung erlassenen Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974 in der Fassung der Verordnungen BGBl. 364/1987, 690/1990 und 814/1993, in eventu (für den Fall, daß er mittlerweile aufgehoben wird) den Ausspruch, daß §63 Abs1 verfassungwidrig war. Diese Verordnungsbestimmung, die in der Stammfassung BGBl. 355/1974 in Geltung steht, und abweichend von der sonst eingehalt... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsumfangVfGG §57 Abs1Betriebsrats-GeschäftsO 1974 §63ArbVG §105ArbVG §161 Abs1
Leitsatz: Keine Gesetzwidrigkeit der Konkretisierung der Fünftagefrist des
ArbVG für die Abgabe einer Stellungnahme des Betriebsrates zu einer
beabsichtigten Kündigung in der Betriebsrats-GeschäftsO 1974
Rechtssatz: Daß das antra... mehr lesen...