Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §121 Z1;
Rechtssatz: Als Zustimmungsvoraussetzung nach § 121 Z 1 ArbVG genügt in bezug auf die Organisationseinheit "Betriebsabteilung" nicht eine bloße, wenn vielleicht auch bedeutsame Einschränkung; vielmehr bedarf es hier der GÄNZLICHEN STILLEGUNG der Betriebsabteilung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:198401003... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §121 Z1;
Rechtssatz: Als Zustimmungsvoraussetzung nach § 121 Z 1 ArbVG genügt in bezug auf die Organisationseinheit "Betriebsabteilung" nicht eine bloße, wenn vielleicht auch bedeutsame Einschränkung; vielmehr bedarf es hier der GÄNZLICHEN STILLEGUNG der Betriebsabteilung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:198401003... mehr lesen...