RS Vwgh 1986/10/15 84/01/0033

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Veröffentlicht am 15.10.1986
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §121 Z1;

Rechtssatz

Als Zustimmungsvoraussetzung nach § 121 Z 1 ArbVG genügt in bezug auf die Organisationseinheit "Betriebsabteilung" nicht eine bloße, wenn vielleicht auch bedeutsame Einschränkung; vielmehr bedarf es hier der GÄNZLICHEN STILLEGUNG der Betriebsabteilung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984010033.X01

Im RIS seit

11.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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