Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §118 Abs3;
Rechtssatz: Auch Bildungsveranstaltungen zum Zwecke des Erfahrungsaustausches mit Betriebsräten in der BRD und des Erwerbes von Wissen über die Rechtsstellung der Betriebsräte in der BRD fallen unter die Kriterien des § 118 Abs 3 ArbVG, weil unter Berücksichtigung der zunehmenden internationalen Verflechtungen auch ein Blick über die Bundesgrenzen angeze... mehr lesen...