Index
60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §118 Abs3;Rechtssatz
Auch Bildungsveranstaltungen zum Zwecke des Erfahrungsaustausches mit Betriebsräten in der BRD und des Erwerbes von Wissen über die Rechtsstellung der Betriebsräte in der BRD fallen unter die Kriterien des § 118 Abs 3 ArbVG, weil unter Berücksichtigung der zunehmenden internationalen Verflechtungen auch ein Blick über die Bundesgrenzen angezeigt sein kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986010170.X03Im RIS seit
11.04.2005