Der Kläger ist Mitglied des Betriebsrates im Betrieb der beklagten Partei. In dieser Eigenschaft nahm er an folgenden eintägigen Veranstaltungen teil: Am 11. Oktober 1974 an einer Informationskonferenz in Bruck/Mur, wozu der GB, Gewerkschaft der Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft, eingeladen hatte. Die Tagesordnung sah Kurzberichte über den Gewerkschaftstag und die Landarbeitsgesetznovelle, Aktuelles und Allfälliges vor. Gegenstand der Berichte und Erörterungen war die Vorber... mehr lesen...
Norm: ArbVG §39ArbVG §116ArbVG §118 Abs4
Rechtssatz: Die widerspruchslose Gewährung der zur Erfüllung der Obliegenheiten als Mitglied des Betriebsrates erforderlichen Freizeit kann nicht als Ersatz des für die Gewährung der Bildungsfreistellung erforderlichen Einvernehmens zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber gewertet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 118/76 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...