Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid (berichtigt durch Bescheid der belangten Behörde vom 13. Juni 2003, Zl. 223.100/2-3/03) hat die belangte Behörde festgestellt, dass der Beschwerdeführer vom 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember 2000 der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung und vom 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2000 der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung "auf Grund seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat" gemäß § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG unterlag. B... mehr lesen...
Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ArbVG §110 Abs3;GSVG 1978 §2 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Allein der Umstand, dass § 110 Abs. 3 ArbVG die Tätigkeit des vom Betriebsrat entsandten Arbeitnehmervertreters im Allgemeinen als Ehrenamt qualifiziert, kann im Falle einer dennoch erfolgenden Vergütung, welche über die entstandenen Aufwendungen hinausgeht, nicht eine Ausnahme von d... mehr lesen...