Entscheidungsgründe: I. Die mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes Salzburg errichtete Schlichtungsstelle gemäß §144 ArbVG erklärte sich mit Bescheid vom 22. Februar 1999 zur Entscheidung über den Antrag des nunmehr beschwerdeführenden Betriebsrates eines Unternehmens auf Abschluß einer Betriebsvereinbarung (Sozialplan) aus Anlaß einer Betriebseinschränkung (§109 Abs1 Z1 ArbVG) und der Auflösung von Arbeitsverhältnissen, die eine Meldepflicht nach §45a Arbeitsmarktförderun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes Salzburg errichtete Schlichtungsstelle gemäß §144 ArbVG erklärte sich mit Bescheid vom 22. Februar 1999 zur Entscheidung über den Antrag des nunmehr beschwerdeführenden Betriebsrates eines Unternehmens auf Abschluß einer Betriebsvereinbarung (Sozialplan) aus Anlaß einer Betriebseinschränkung (§109 Abs1 Z1 ArbVG) und der Auflösung von Arbeitsverhältnissen, die eine Meldepflicht nach §45a Arbeitsmarktförderun... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art133 Z4B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungArbVG §97ArbVG §109 Abs1 Z1 und Z1aArbVG §144ArbVG §146 Abs2
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf einVerfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung derBeschwerde eines Betriebsrates betreffend einen Sozialplan undKündigungen aus Anlaß einer Betriebseinschränkung... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art133 Z4B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungArbVG §97ArbVG §109 Abs1 Z1 und Z1aArbVG §144ArbVG §146 Abs2
Leitsatz: Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf einVerfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung derBeschwerde eines Betriebsrates betreffend einen Sozialplan undKündigungen aus Anlaß einer Betriebseinschränkung... mehr lesen...