Entscheidungen zu § 105 Abs. 5 ArbVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2005/1/26 2004/12/0084

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark (Dienstzweig: Wissenschaftlicher Dienst; Verwendungsgruppe A/VII). Auf Grund des Bedienstetenzuweisungsvertrages vom 20. Dezember 2002 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 des Steiermärkischen Zuweisungsgesetzes, LGBl. Nr. 64/2002 (im Folgenden: Stmk. ZuweisungsG), mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2003 der Landesmuseum Joanneum GmbH (im Folgenden: L GmbH) zur Dienstleist... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.01.2005

RS Vwgh 2005/1/26 2004/12/0084

Index: 60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: ArbVG §105 Abs5;ArbVG §115 Abs3 idF 1986/394;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 115 Abs. 3 ArbVG verfolgt ausschließlich den Zweck, Betriebsratsmitglieder vor nachteiligen Handlungen des Betriebsinhabers zu schützen, die in der Absicht gesetzt werden, ihr Eintreten für betriebsrätliche Angelegenheiten zu "ahnden" oder andere Arbeitnehmer von einem solchen Engagement abzus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.2005

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