Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger im Sinne des § 39 Z 5 SchauspG berechtigt vorzeitig ausgetreten ist und ihm der geltend gemachte Anspruch zusteht, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen der Revisionswerber in ihrer Rechtsrüge ist ergänzend entgegenzuhalten, daß der Dienstvertrag im Sinne des... mehr lesen...