Mit Haftungsbescheid vom 29. März 1999 zog der Magistrat der Stadt Wien den Beschwerdeführer gemäß § 171 iVm §§ 7 Abs. 1 und 54 Abs. 1 iVm §§ 2 und 5 der Wiener Abgabenordnung 1962 (WAO) für die bei der E & Co GmbH im Abgabenjahr 1996 entstandene Abgabenschuldigkeit an Gebrauchsabgabe samt Nebengebühr in der Höhe von insgesamt S 1.535,-- zur Zahlung heran. Dies mit der Begründung: , die schuldhafte Verletzung der dem Geschäftsführer als Vertreter der abgabenpflichtigen juristischen ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht
Norm: FBG 1991 §40 idF 1999/I/074;
Rechtssatz: Die (amtswegige) Löschung hat nur deklarativen Charakter, weil die Gesellschaft auch mit der Auflösung nicht endet und so lange fortbesteht, als noch Vermögen vorhanden ist (Hinweis Kastner/Doralt/Nowotny, Grundriss des österreichischen Gesellschaftsrechts5, 445 ff.). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...