RS Vwgh 2004/5/17 2003/17/0134

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Veröffentlicht am 17.05.2004
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Index

21/01 Handelsrecht

Norm

FBG 1991 §40 idF 1999/I/074;

Rechtssatz

Die (amtswegige) Löschung hat nur deklarativen Charakter, weil die Gesellschaft auch mit der Auflösung nicht endet und so lange fortbesteht, als noch Vermögen vorhanden ist (Hinweis Kastner/Doralt/Nowotny, Grundriss des österreichischen Gesellschaftsrechts5, 445 ff.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003170134.X04

Im RIS seit

01.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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