B e g r ü n d u n g : Nach den übereinstimmenden Prozessbehauptungen der Parteien brachte die Erstbeklagte ihr im Erbweg zugekommenes Liegenschaftsvermögen, zu dem mehrere land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gehören, als Sacheinlage in die Zweitbeklagte ein, deren alleinige Gesellschafterin sie zum damaligen Zeitpunkt war. Diesem Rechtsgeschäft wurde die grundverkehrsbehördliche Genehmigung erteilt. Die Zweitbeklagte wurde als Liegenschaftseigentümerin im Grundbuch eingetrage... mehr lesen...