IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von AB AA, AD, CA, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg (belangte Behörde) vom 16.03.2021, Zahl xx-2021, zu R e c h t: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens in der Höhe von € 20,- zu leisten. III. Die ordentlich... mehr lesen...