Mit Bescheid vom 29. Jänner 1997 verrechnete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse der Beschwerdeführerin gemäß § 51 iVm § 44 Abs. 1 und § 49 Abs. 1 ASVG und § 2 AMPFG die in zwei (Teile des Bescheides bildenden) Beilagen (Beitragsnachverrechnungen vom 28. Jänner 1997) angeführten allgemeinen Beiträge für näher bezeichnete Dienstnehmer und Zeiträume sowie gemäß § 59 Abs. 1 ASVG iVm der VO BGBl. Nr. 612/82 die in den Beilagen näher angeführten Verzugszinsen. In der Begründung: führte di... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ARG 1984 §9 Abs3;ARG 1984 §9 Abs4;ASVG §49 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/08/0113 E 3. Juli 2002
Rechtssatz: Soweit das Gesetz - ohne zwingend eine monatliche Fälligkeit der Ausgleichszahlung selbst festzulegen - ausdrücklich abweichende Berechnungsarten zur Ermittlung der Höhe des fortzuzahle... mehr lesen...
1. Am 9. September 1987 fand im Betrieb der Beschwerdeführerin eine Beitragsprüfung statt. Nach dem Endbericht des Prüfers seien unter anderem für die Berechnung des Feiertagsentgeltes gemäß § 9 Abs. 1 und 2 des Arbeitsruhegesetzes - ARG, BGBl. Nr. 144/1983, regelmäßig (d.h. überwiegend im Rückrechnungszeitraum) geleistete Überstunden nicht herangezogen worden. Sie seien nach Ansicht des Prüfers mit dem Durchschnittsbetrag der letzten 13 Wochen bzw. 12 Monate in das Feiertagsentgelt e... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §9 Abs3;
Rechtssatz: Obwohl Feiertage von vornherein feststehen und in der Regel nicht länger als einen Tag dauern, ist § 9 Abs 3 ARG dem Ausfallsprinzip verhaftet. Das Gesetz zieht nämlich - wie die mit § 6 Abs 4 UrlaubsG und § 3 Abs 4 EFZG inhaltsgleiche Regelung zeigt - wegen der Schwierigkeiten der fiktiven Ermittlung des Entgelts bei Leistungslöhnen (hier: Üb... mehr lesen...