Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 8.September 1980 bis 31. März 1986 als Vertreter im Außendienst angestellt. Seine erste Einstufung erfolgte vorerst in die Beschäftigungsgruppe IV/15 des Kollektivvertrags für die Handelsangestellten, wobei als Grundgehalt zunächst S 11.785 vereinbart wurde. Ab Beginn der Außendienstätigkeit im November 1980 erhielt der Kläger eine garantierte Mindestprovision von monatlich S 4.000 zusätzlich. Seine Provision betrug je nach... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der Beklagten seit 20. April 1964 als Schlosser beschäftigt. In der Zeit vom 12. bis 31. August 1985 konsumierte der Kläger seinen Urlaub. Auf dieses Arbeitsverhältnis findet der Rahmenkollektivvertrag für die Nahrungs- und Genußmittelindustrie Österreichs (KV) Anwendung, der folgende Regelung über Sonntags- und Feiertagsarbeit enthält: "§ 8 Sonntags- und Feiertagsarbeit .......... 3. Als Feiertage gelten die auf Grund des Arbeitsruhegesetze... mehr lesen...