Begründung: Der Magistrat der Stadt Wien - Magistratisches Bezirksamt für den 4. und 5. Bezirk erließ gegen den Berufungswerber ein mit 30. März 1991 datiertes Straferkenntnis, Zahl MBA 04 19 008 1 Str, mit folgendem
Spruch: "Sie haben als Arbeitgeber zu verantworten, daß am 13. Dezember 1990 in Ihrem Betrieb im Standort Wien 4, folgenden gesetzlichen Vorschriften und behördlich erteilten Auflagen und Bedingungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Arbeitnehmern nicht entsprochen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurden in einer einheitlichen Ausfertigung gegen denselben Täter wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen mehrere Geldstrafen verhängt, von denen zwar jede für sich unter S 10.000,-- liegt, die aber insgesamt diese Grenze übersteigen, handelt es nicht um einen einzigen Bescheid, sondern um mehrere Bescheide die über verschiedene Taten absprechen (§ 22 VStG). Zur Erledigung der Berufung in einem derartigen Fall ist das Einzelmitglied berufen. Schlagworte Arbeitnehmerschutz, ... mehr lesen...