Wurden in einer einheitlichen Ausfertigung gegen denselben Täter wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen mehrere Geldstrafen verhängt, von denen zwar jede für sich unter S 10.000,-- liegt, die aber insgesamt diese Grenze übersteigen, handelt es nicht um einen einzigen Bescheid, sondern um mehrere Bescheide die über verschiedene Taten absprechen (§ 22 VStG). Zur Erledigung der Berufung in einem derartigen Fall ist das Einzelmitglied berufen.