Norm: ARG §13aÖZG 2003 §1PreisG 1976 §2PreisG 1976 §8 Abs1RabG §1
Rechtssatz: Mit dem an sich mehrdeutigen Begriff "Großhandel" wird jener Bereich des Handels umschrieben, bei dem der Absatz der Ware nicht an den Konsumenten, sondern an den Wiederverkäufer erfolgt. Vom Großhandel wird daher nicht jene Sparte des Handels betroffen, in der die Veräußerung der Ware an den (Letztverbraucher) Verbraucher, also an jene Person erfolgt, die eine Ware z... mehr lesen...