Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 18. Bezirk, vom 21. Dezember 1995 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als Generalsekretär und somit zur Vertretung nach außen berufenes Organ eines näher genannten Vereins zu verantworten, dass in der von diesem Verein eingerichteten Arbeitsstätte (Krankenhaus) an einem näher genannten Ort in Wien die zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer erlassenen Vorsc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;ASchG 1994 §106 Abs3 Z2;ASchG 1994 §99 Abs3 Z3;VStG §26 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Behördenzuständigkeit für Verwaltungsstrafverfahren betreffend eine Übertretung nach § 8 Abs 1 AAV in erster Instanz wird durch § 106 Abs 3 Z 2 iVm § 99 Abs 3 Z 3 AschG 1994 keine von § 26 Abs 1 VStG abweichende Regelung geschaffen. ... mehr lesen...