Norm: ASchG §8
Rechtssatz: Keine Schutzpflichten des Bauaufsichtsführenden zugunsten der Werkunternehmer: Rechtsstellung eines Arbeitgebers im Sinne des § 8 ASchG nur für Arbeitgeber bauausführender Arbeitnehmer, nicht jedoch bei den Baufortschritt kontrollierender und überwachender Funktion ohne Einbindung mit eigenen Arbeitnehmern in die Ausführung des Bauvorhabens. Entscheidungstexte 2 Ob 2... mehr lesen...