Norm
ASchG §8Rechtssatz
Keine Schutzpflichten des Bauaufsichtsführenden zugunsten der Werkunternehmer: Rechtsstellung eines Arbeitgebers im Sinne des § 8 ASchG nur für Arbeitgeber bauausführender Arbeitnehmer, nicht jedoch bei den Baufortschritt kontrollierender und überwachender Funktion ohne Einbindung mit eigenen Arbeitnehmern in die Ausführung des Bauvorhabens.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Baustelle, Koordination, Sicherheit, GesundheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129042Im RIS seit
03.12.2013Zuletzt aktualisiert am
28.01.2016