Entscheidungsgründe: Für eine in den Jahren 2000 und 2001 errichtete Wohnhausanlage mit insgesamt 12 Mietwohnungen wurde die Erstbeklagte zum Planungs- und Baustellenkoordinator bestellt. Der Zweitbeklagte, persönlich haftender Gesellschafter der Erstbeklagten, hatte in der Vorbereitungsphase aufgrund des Bauzeitplans und des Bauplans den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (Si-Ge-Plan) erstellt, der an die mehreren auf der Baustelle tätigen Unternehmer verschickt und darüber h... mehr lesen...
Norm: ASchG §7BauKG §5
Rechtssatz: Der Pflichtenkreis des Baustellenkoordinators geht über die Fürsorgepflicht des Bauherrn und auch eine bloße Koordinationstätigkeit weit hinaus. Zur Sicherstellung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer hat er die Baustelle in solchen zeitlichen Intervallen zu besuchen, dass er auf Veränderungen auf der Baustelle oder bei den Baustelleneinrichtungen reagieren kann. Ein Besuchsintervall von... mehr lesen...